§ 353 GewO; § 13 Abs 3 AVG
Das erkennende Gericht stellt mit seiner Entscheidung eindeutig klar, dass im Falle einer mangelhaften Betriebsbeschreibung im Rahmen eines Antrags auf Genehmigung einer Betriebsanlage ein Verbesserungsauftrag bei sonstiger Nichtigkeit zwingend erforderlich ist.

