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Sukzessive Kompetenz nach formellen Entscheidungen der VerwaltungsBeh

RdU-LeitsätzeBaurechtUniv.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Universität Linz (Bearbeitung)RdU-LSK 2010/60RdU-LSK 2010, 170 Heft 5 v. 1.10.2010

§ 34 Abs 5 Stmk ROG

In Hinblick auf eine formelle Entscheidung der Verwaltungsbehörde über einen Antrag auf Entschädigung hatte sich der VwGH in vorliegender Sache mit der sukzessiven Zuständigkeit von Zivilgerichten, konkret dem Bezirksgericht, zu befassen.

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