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Projektgenehmigungsverfahren auch bei einem nachträglichen Bewilligungsverfahren; Grenzen der Projektänderung im Berufungsverfahren

RdU-LeitsätzeWasserrechtUniv.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Universität Linz (Bearbeitung)RdU-LSK 2010/44RdU-LSK 2010, 131 Heft 4 v. 1.8.2010

§ 111 WRG; § 13 Abs 8 AVG

Das erkennende Gericht hatte sich in vorliegender Sache mit Projektänderungen im Berufungsverfahren zu befassen. Klargestellt wurde auch, dass Gegenstand eines nachträglichen Bewilligungsverfahrens das eingereichte Projekt und nicht der davon abweichende Bestand ist.

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