Art 7 UmwelthaftungsRL 2004/35 ; Art 11 Abs 4 UmwelthaftungsRL 2004/35
Im Rahmen der ausführlichen Judikaturbesprechung hatte sich der EuGH erstmalig mit Sanierungsmaßnahmen iZm der Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35 zu beschäftigen und stellt die Vorgangsweise hinsichtlich solcher Maßnahmen klar. Mit einer Anmerkung von Erika Wagner.

