Art 2 Aarhus-Übk; Art 9 Aarhus-Übk; Art 1 UVP-RL; § 3 Abs 7 UVP-G 2000; § 19 UVP-G 2000; § 24 Abs 5 UVP-G 2000
Der EuGH beschäftigte sich mit dem Umfang der UVP-Anfechtungsrechte von Umweltschutzorganisationen. Weiters ging er auf die Projekteigenschaft eines Bauvorhabens und auf qualitative und quantitative Anfechtungsvoraussetzungen ein. Mit einer Anmerkung von Volker Mauerhofer.

