§ 17 UVP-G; § 24h UVP-G; § 17 Abs 4 BStG; Art 4 Abs 1 UVP-RL; Anh 1 Z 7b UVP-RL
Gegenständlich war zu klären, welchen Einfluss der Ausgang der Umweltverträglichkeitsprüfung auf die Entscheidung der Enteignungsbehörde hat und wie weit entsprechende Erwägungen im Spruch Eingang zu finden haben.

