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Werbung für Wirkstoffe

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia SteinböckRdM-LS 2025/61RdM-LS 2025, 152 Heft 4 v. 12.8.2025

Ein bloßer allgemeiner Hinweis, dass ein beworbener Wirkstoff [hier: Cannabidiol (CBD) und Dronabinol (THC)] "in oder als magistrale Mischung" Verwendung finden könne, ist noch keine Bewerbung von (bestimmten) magistralen Mischungen.

4 Ob 178/24s

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