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Keine Auflagen, Bedingungen oder Befristungen bei fehlender Vertrauenswürdigkeit

LeitsatzkarteiJudikaturVerena Christine BlumRdM-LS 2025/15RdM-LS 2025, 77 Heft 2 v. 8.4.2025

§ 59 Abs 2 Satz 3 ÄrzteG setzt für die Vorschreibung von Auflagen, Bedingungen oder Befristungen voraus, dass die Vertrauenswürdigkeit eines Arztes bloß als "beeinträchtigt" zu erachten ist und nicht generell fehlt [hier: fehlende Vertrauenswürdigkeit eines Gynäkologen, der an einer Patientin unter Ausnützung seiner ärztlichen Stellung eine geschlechtliche Handlung vorgenommen hat].

Ra 2024/11/0114

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