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Einsichtsrecht in Pflegschaftsakt erst ab Abgabe der Erbantrittserklärung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2020/46RdM-LS 2020, 131 Heft 3 v. 5.6.2020

Die Möglichkeit der Einsicht in den Pflegschaftsakt zur Durchsetzung des wahren Willens des Erblassers ist vor Abgabe einer Erbantrittserklärung ausgeschlossen.

2 Ob 197/19p

Abstract aus RdM-LS bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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