Die Möglichkeit der Einsicht in den Pflegschaftsakt zur Durchsetzung des wahren Willens des Erblassers ist vor Abgabe einer Erbantrittserklärung ausgeschlossen.
2 Ob 197/19p
Abstract aus RdM-LS bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Die Möglichkeit der Einsicht in den Pflegschaftsakt zur Durchsetzung des wahren Willens des Erblassers ist vor Abgabe einer Erbantrittserklärung ausgeschlossen.
2 Ob 197/19p
Abstract aus RdM-LS bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
