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Rechtsweg hinsichtlich Versorgungsleistungen nach dem ÄrzteG

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2020/28RdM-LS 2020, 77 Heft 2 v. 30.3.2020

Bei der Witwenpension nach dem ÄrzteG handelt es sich um eine gesetzliche Versorgungsleistung eines Selbstverwaltungskörpers, die nach ihrer Rechtsnatur mit den Pensionsleistungen eines gesetzlichen SozVTr vergleichbar ist. Für die Frage, ob es sich bei einer Streitigkeit über eine solche Versorgungsleistung nach dem ÄrzteG um eine Verwaltungssache oder eine gerichtliche Rechtssache handelt, ist § 65 ASGG analog anzuwenden.

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