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Schadenminderungsobliegenheit verpflichtet nicht zu risikoreicher OP

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2020/4RdM-LS 2020, 35 Heft 1 v. 3.2.2020

1. Einer Operation muss sich der Geschädigte im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht nur unterziehen, wenn sie einfach und gefahrlos ist und ohne nennenswerte Schmerzen sichere Aussicht auf Erfolg bietet.

Dass die Operation medizinisch dringend indiziert ist, sagt noch nichts darüber aus, ob sie dem Patienten auch zumutbar ist.

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