1. Einer Operation muss sich der Geschädigte im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht nur unterziehen, wenn sie einfach und gefahrlos ist und ohne nennenswerte Schmerzen sichere Aussicht auf Erfolg bietet.
Dass die Operation medizinisch dringend indiziert ist, sagt noch nichts darüber aus, ob sie dem Patienten auch zumutbar ist.

