vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Trennbarkeit des Leistungsangebots und keine Verbindlichkeit des Rehabilitationsplans bei Bedarfsprüfungen

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2019/116RdM-LS 2019, 194 - 195 Heft 5 v. 7.10.2019

1. Durch das antragsgegenständliche Projekt wird die Sache des Bewilligungsverfahrens abgesteckt und der Spruchumfang vorgegeben. Über die (gesamte) beantragte KA ist als Einheit abzusprechen und auf das (gesamte) beantragte Leistungsangebot Bezug zu nehmen. Es ist daher darauf abzustellen, ob durch die KA als Ganze (und nicht bloß durch einzelne Leistungsangebote derselben) eine wesentliche Verbesserung des Versorgungsangebots erfolgt. Eine Teilstattgabe bzw -abweisung eines Antrags würde zu einer unzulässigen Abänderung des Projekts durch die Behörde/das VwG führen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!