Ein Schadenersatzanspruch für die Kosten einer medizinischen Außenseitermethode setzt voraus, dass entweder eine zumutbare erfolgversprechende Behandlung nach wissenschaftlich anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst nicht zur Verfügung gestanden hat oder eine solche erfolglos geblieben ist.
3 Ob 116/19h

