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Überlegungsfrist bei Vorliegen gleichwertiger Behandlungsmethoden

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2019/84RdM-LS 2019, 155 Heft 4 v. 9.8.2019

Die Dauer einer angemessenen Überlegungsfrist ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Wird ein Patient am Vortag vor der Operation über die Gefahren einer Beibehaltung der (bis zu diesem Zeitpunkt fehlgeschlagenen) medikamentösen Behandlung im Vergleich zu jenen eines operativen Eingriffs belehrt, wird ihm ausreichend Zeit für diese Wahlentscheidung eingeräumt.

5 Ob 4/19b

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