vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beendigung der Erwachsenenvertretung nur bei gänzlicher Erledigung der Angelegenheiten

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2019/89RdM-LS 2019, 156 Heft 4 v. 9.8.2019

Wird ein Erwachsenenvertreter zur Vertretung des Betroffenen vor "Gerichten, Behörden, Dienststellen und Sozialversicherungsträgern" bestellt, kommt es für die gänzliche Erledigung nicht darauf an, ob die dem Erwachsenenvertreter bekannten Verfahren beendet sind. Es ist auf eine objektive allumfängliche Erledigung der in den Wirkungsbereich fallenden Verfahren abzustellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!