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Einstweilige Verfügung gegen eine öffentliche KA auf Behandlung mit einem neuartigen Medikament?

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Alexandra StraifRdM-LS 2019/53RdM-LS 2019, 76 - 77 Heft 2 v. 27.3.2019

Auch im Provisorialverfahren ist das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Streitsache (§ 411 ZPO) zu beachten.

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