1. Veröffentlicht ein Verein auf seiner Website eine Presseaussendung hinsichtlich einer lauterkeitsrechtlichen E des OGH, muss bei der Prüfung, ob dies eine unlautere Geschäftspraktik darstelle, der Bedeutungsinhalt der Äußerungen im Zuge einer Gesamtschau ermittelt werden. Die Schlagzeile "OGH verbietet Ernährungstraining" ist somit nicht isoliert zu betrachten, sondern nach dem Zusammenhang [hier: Überschrift, Folgetext] zu beurteilen.

