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Keine Neufestsetzung des Vorrückungsstichtags bei vorzeitiger Ernennung zum Oberarzt

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Monika Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2019/16RdM-LS 2019, 32 Heft 1 v. 29.1.2019

Weder das stmk L-DBR noch die SI-Vereinbarung bieten eine Rechtsgrundlage für eine Neufestsetzung des Stichtags im Fall, dass ein in einem stmk Landeskrankenhaus bereits tätiger und damit über einen Stichtag verfügender Facharzt iSv § 191a Abs 2 Z 1 Satz 1 stmk L-DBR bzw § 3 Z 5 Satz 1 SI-Vereinbarung NEU vorzeitig zum Oberarzt ernannt wird.

9 Ob A 96/18k

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