Die vom OGH entwickelten Grundsätze zur verschärften Aufklärungspflicht bei kosmetischen Operationen sind auch nach Inkrafttreten des ÄsthOpG beachtlich.
Die vom OGH entwickelten Grundsätze zur verschärften Aufklärungspflicht bei kosmetischen Operationen sind auch nach Inkrafttreten des ÄsthOpG beachtlich.
