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Keine Haftung wegen Sturzes der Pflegekraft auf vereister Terrasse

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Monika Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2019/8RdM-LS 2019, 31 Heft 1 v. 29.1.2019

Ist die Terrasse nicht zum Ein- und Ausgehen einer Mietwohnung gedacht und weiß die kl Pflegeperson der betreuten Mieterin dies, kann die Gewährleistung eines sicheren Zugangs durch einen Liegenschaftseigentümer eines Mehrparteienhauses für betreubares Wohnen über den Haupteingang für ausreichend erachtet werden.

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