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Gelungener Einwand der hypothetischen Einwilligung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Monika Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2019/9RdM-LS 2019, 31 Heft 1 v. 29.1.2019

Nach stRsp trifft den Arzt die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass der Patient der Behandlung auch bei ausreichender ärztlicher Aufklärung zugestimmt hätte.

Ist dem Arzt der Nachweis gelungen, dass sich der Patient bei jeder noch so umfangreichen Aufklärung für die gewählte Behandlung entschieden hätte, bedarf es keiner weiteren Präzisierung des Einwands zur hypothetischen Einwilligung.

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