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Nichtgewährung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Unterlassens einer dienlichen und zumutbaren Heilbehandlung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Monika Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2019/34RdM-LS 2019, 36 Heft 1 v. 29.1.2019

Ob und welche Heilbehandlung zur Beseitigung der Berufsunfähigkeit zumutbar ist, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beantworten. Dabei kommt es insb darauf an, welche Gefahren mit einer Behandlung verbunden wären, wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen sind, und wie schwer ein allfälliger medizinischer Eingriff und seine Folgen wären.

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