Dieser Beitrag widmet sich der Frage, ob ein Rettungssanitäter das Delikt der eigenmächtigen Heilbehandlung gem § 110 StGB begeht, wenn er im Zuge eines Rettungseinsatzes eine Person behandelt, die nach Erfüllung aller Voraussetzungen des StVfG in Sterbeabsicht das letale Präparat Natrium-Pentobarbital eingenommen hat.
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