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Rechtsansicht des BMSGPK zu den Grenzen ärztlicher Tätigkeiten nach Erlöschen der Berufsberechtigung

Gesetzgebung & VerwaltungAufsatzN. N.RdM 2024/31RdM 2024, 150 - 151 Heft 4 v. 2.8.2024

Ärztliche Tätigkeiten von Ärzten, die gem § 59 Abs 1 Z 3 bis 6 ÄrzteG gestrichen wurden; BMSGPK 9. 7. 2024, 2024-0.482.520

Das BMSGPK hat mit Schreiben v 9. 7. 2024, 2024-0.482.520, zu den Grenzen ärztlicher Tätigkeiten von Ärzten, deren Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs gem § 59 Abs 1 Z 3 bis 6 ÄrzteG erloschen ist, Stellung genommen wie folgt:.

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