Gesundheitshotels können je nach Umfang und Qualität der zu erbringenden Leistungen in unterschiedlichen Betriebsformen geführt werden: 1. Der Hotelbetreiber stellt Gesundheitsberufe an, was so lange ohne Weiteres möglich ist, als nicht die Organisationsdichte einer Krankenanstalt erreicht wird. 2. Zusammenarbeit mit Ordinationen und Praxen in den Hotelräumlichkeiten, wobei Mieteinnahmen und Infrastrukturbeiträge generiert werden. 3. Betrieb eines selbständigen Ambulatoriums mit hohen organisatorischen Anforderungen (insbesondere Bedarfsprüfung) oder 4. Betrieb einer Kuranstalt, bei der sich das Leistungsspektrum nach dem Heilvorkommen richtet und nur Zusatztherapien zulässt.