Das im ABGB verankerte Abstammungsrecht bekommt durch das Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz 2023 (AbAG 2023 BGBl I 2023/180) neue Konturen. Dieses Gesetz wurde in erster Linie durch das Erk des VfGH v 30. 6. 2022, G 230/2021-20 RdM 2022, 320 , angestoßen. Dessen Kernanliegen hätte der Gesetzgeber allerdings mit einer bloßen Neufassung des § 144 ABGB verwirklichen können. Die Neufassung des § 144 ABGB, die nun Gesetz geworden ist, steht zwar im Einklang mit den Vorgaben des VfGH-Erk v 30. 6. 2022, das AbAG 2023 begnügt sich aber nicht mit der Reparatur dieses Paragraphen, sondern fügt dem schon vorhandenen Bestand abstammungsrechtlicher Regeln neue Regeln hinzu, die weder verfassungsrechtlich geboten noch rechtspolitisch wünschenswert sind. Der vorliegende Beitrag gibt einen ersten Überblick über den Inhalt einer ABGB-Novelle, die mehr Fragen aufwirft, als sie Antworten gibt.