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Anmerkung

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2020/332RdM 2020, 294 Heft 6 v. 1.12.2020

Es wird davon Abstand genommen, die V der Bezirksverwaltungsbehörden iZm COVID-19-Maßnahmen anzuführen, da diese naturgemäß nur auf den jeweiligen Bezirk beschränkte Rechtswirkungen entfalten.

Hingegen werden alle V auf Landesebene mit COVID-19-Bezug gelistet, auch wenn diese teils nur kurze Zeit gegolten haben und bereits wieder außer Kraft getreten sind.

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