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Wien: V der Wiener Landesregierung, mit der die V der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten geändert wird

KundmachungenKrankenanstaltenn. n.RdM 2017/62RdM 2017, 68 Heft 2 v. 28.4.2017

Normen: LGBl 2017/9

Schlagwörter:

Ambulatoriumsbeiträge; Festsetzung; Verordnung; Änderung

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