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Wien: V der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der von fremden Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für kostenintensive Untersuchungs- und Behandlungsfälle im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien

KundmachungenKrankenanstaltenn. n.RdM 2017/61RdM 2017, 68 Heft 2 v. 28.4.2017

Normen: LGBl 2017/5

Schlagwörter:

Behandlungskosten; fremde Staatsangehörige, kostenintensive Untersuchungen; AKH Wien

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