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Kurzböck informiert

Kurzboeck informiertPVP 2012/31PVP 2012, 116 Heft 5 v. 25.5.2012

So pfänden Sie korrekt Beendigungsansprüche

1. Vorbemerkungen

Beendigungsansprüche zählen zu den beschränkt pfändbaren einmaligen Leistungen (§ 291d EO).

Darunter sind in erster Linie Zahlungen zu verstehen, die typischerweise bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses fällig werden, wie bspw:

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