Aufgrund einer längeren Wiedererkrankung eines Arbeitnehmers ist dessen voller Anspruch auf Entgeltfortzahlung bereits ausgeschöpft. Der Personalchef Klaus W sucht Antworten auf die folgenden Fragen:
Sind bei diesem Sachverhalt auch die Sonderzahlungen zu kürzen oder hat der Arbeitnehmer unverändert Anspruch auf das volle SZ-Ausmaß?