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Wissenswertes zum Pkw-Sachbezug (Teil 9): Kostenbeiträge des Arbeitnehmers

SerieIn Zusammenarbeit mit ADir. Reg.-Rat Josef HofbauerPVP 2011/41PVP 2011, 134 Heft 5 v. 25.5.2011

Nur Kostenbeiträge, die der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber leistet, verringern den Pkw-Sachbezug. Bezahlt der Arbeitnehmer teilweise die Kosten selbst (zB er tankt bei Privatfahrten auf seine Rechnung), dann bleibt der Pkw-Sachbezug unverändert.

Alles, was Sie dazu wissen sollten (einschließlich Gestaltungstipps), erfahren Sie praxisgerecht im folgenden Kapitel G dieser Serie.

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