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Rückforderung von Lohnkosten als Teil der Ausbildungskosten?

JudikaturPVP 2011/4PVP 2011, 8 Heft 1 v. 25.1.2011

Verpflichtet sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, die Ausbildungskosten zurückzuzahlen, wenn er innerhalb einer vereinbarten Frist nach Abschluss der Ausbildung sein Arbeitsverhältnis beendet, kann der Arbeitgeber zusätzlich zu den tatsächlich aufgewendeten Ausbildungskosten auch - unter bestimmten Voraussetzungen - das während der Ausbildung bezahlte Entgelt rückfordern.

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