All-in-Vereinbarungen finden sich mittlerweile nicht nur in Verträgen mit Mitarbeitern der Führungsebene. Ab Jänner 2009 wurde die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen erweitert. Seitdem nehmen die Fragen zu, ob und wie die Zuschläge für Überstunden aus einer All-in-Vereinbarung herausgeschält werden dürfen, um die Steuerfreiheit dieser Zuschläge zu bewahren.
Dieses Themen-Special gibt auf diese und andere Fragen praxisbezogene Antworten.