Welche Verfallsfrist (6 oder 12 Monate) des KV Handelsangestellte (kurz: KV Handel) gilt, wenn die Verkäuferin zwar richtig eingestuft, aber unterkollektivvertraglich entlohnt wird? Das hatte das OLG Wien zu entscheiden.
OLG Wien 16. 12. 2009, 8 Ra 101/09w