Sachbezüge, wie zB Dienstwohnungen, die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen, Gratis-Essensmarken etc, können in der betrieblichen Praxis oftmals schwierige Abrechnungsfragen aufwerfen.
Wir erhielten immer wieder Anfragen, ob bzw in welcher Form die einer Dienstnehmerin eingeräumten Sachbezüge im Falle von Mutterschutz, Karenz oder Elternteilzeit weiterzugewähren sind.