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Keine Vertragsänderung durch abweichenden Dienstzettel

RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtPV-Info 2006, 19 - 21 Heft 3 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: Die Unterschrift des Arbeitnehmers kann bei Abweichungen zwischen dem Arbeitsvertrag und dem Dienstzettel nicht als Einwilligung in eine "nderung des Dienstzettelinhalts qualifiziert werden.

Rechtsgrundlagen: § 2 AVRAG

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