Zusammenfassung: In dem Beitrag wird Rz 175 der LStR 2002 analysiert und erläutert, welche Kfz-Nebenkosten mit dem Sachbezugswert abgegolten sind und welche Aufwendungen vom Dienstnehmer selbst zu tragen sind.
Rechtsgrundlagen: Rz 175 LStR 2002
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