Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über geplante "nderungen bei den Zulässigkeitsvoraussetzungen für Konkurrenzklauseln in der Weise, dass diese erst ab Überschreitung einer bestimmten Entgelthöhe Rechtswirksamkeit entfalten sollen.
Rechtsgrundlagen: § 2c AVRAG; § 36 AngG