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Nichtrückkehr nach Karenz als vorzeitiger Austritt?

RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtPV-Info 2006, 30 - 32 Heft 11 v. 1.11.2006

Die unterlassene Rückkehr zur Arbeitsstelle nach Ablauf der Elternkarenz ist als vorzeitiger Austritt zu qualifizieren.

OGH 11.08.2006, 9 Oba 75/06d

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