§ 14 Abs 2 BEinstG
Da der Kündigungsschutz eines begünstigten Behinderten erst mit der behördlichen Feststellung des Behindertenstatus begründet wird, steht die nachträgliche Feststellung der Rechtsgültigkeit der Arbeitgeberkündigung nicht entgegen.
§ 14 Abs 2 BEinstG
Da der Kündigungsschutz eines begünstigten Behinderten erst mit der behördlichen Feststellung des Behindertenstatus begründet wird, steht die nachträgliche Feststellung der Rechtsgültigkeit der Arbeitgeberkündigung nicht entgegen.