Überblick: Mit diesem Beitrag möge ein erster, kleiner Denkanstoß für eine möglichst zahlreiche und vielfältige Auseinandersetzung dieser beiden Ebenen, also der juristischen und der systemischen gelingen. Keinesfalls kann mit diesem Artikel eine grundlegende oder gar vollständige Auseinandersetzung dieser beiden großgewachsenen Welten über Normen einerseits und über das Normale und so vieles, was damit in Verbindung zu bringen ist andererseits, geschaffen werden.