vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kann sich Mediation im Strafverfahren entfalten?

Weiterer BeitragAlice Sadoghipm 2009, 212 Heft 4 v. 1.12.2009

Überblick Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob die Entfaltung der Mediationslogik beim Außergerichtlichen Tatausgleich unter den Bedingungen des Strafverfahrens möglich ist. Dabei steht die österreichische Rechtslage1)1)Besonderheiten, die sich in der Praxis entwickelt haben, können auf Grund der Perspektive der Verfasserin keine vorrangige Berücksichtigung finden. im Fokus der Untersuchung. Der Außergerichtliche Tatausgleich sah sich von Anfang an mit der Frage konfrontiert, ob man auf dem Gebiet des Strafrechts überhaupt von Mediation sprechen kann, da – einem Teil der Lehre folgend – sobald ein Ereignis strafrechtlich definiert ist, kein Raum mehr für Betrachtungsweisen bleibe, die von den Parteien ausgehandelt werden. Andere gehen dahingegen davon aus, dass die Gegebenheiten der „Mediation im Strafverfahren“ eine besondere Herausforderung für die Entfaltung der Mediationslogik darstellen und die Voraussetzungen des Strafverfahrens die außergerichtliche Streitbeilegung zum wichtigsten Instrument für die Etablierung einer restorativen, wiedergutmachenden Gerechtigkeit machen.2)2)In Pelikan, Über Mediationsverfahren, in Leirer/Pilgram/Stangl/Steinert (Hg), Jahrbuch für Rechts- und Kriminalsoziologie, Mediationsverfahren (1999) S. 19 f.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!