Ist die betroffene Person für das konkrete Rechtsgeschäft geschäftsunfähig und fällt das von ihr abgeschlossene Geschäft in den Wirkungsbereich des Erwachsenenvertreters bzw vertretungsbefugten Vorsorgebevollmächtigten, ist das Geschäft schwebend unwirksam ("negotium claudicans" - hinkendes Rechtsgeschäft).
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.