Mitten im Prozess der Evaluierung des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes sollen mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wesentliche Ergebnisse bereits vorweggenommen werden. Um einen ", wird in die Rechtsstellung von Menschen mit Behinderungen radikal eingegriffen und das Bemühen um eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (vorerst?) ad acta gelegt. Die als "Notmaßnahmen" titulierten Maßnahmen haben erhebliche Auswirkungen - auch auf bereits bestehende gerichtliche Erwachsenenvertretungen.