Berufsberechtigung. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Tirol entschied: Die Teilnahme an einem Opioidsubstitutionsprogramm schließt - bei völlig unauffälligem Verlauf und stabilen psychosozialen Verhältnissen - die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nicht aus.
LVwG-