Höchstgerichtlich entschiedene Haftungsfälle für das Fehlverhalten von Krankenpflegepersonal sind selten. (FN ) In der jüngsten Vergangenheit hatte sich der OGH (FN ) mit einem solchen Fall zu befassen, der im Übrigen auch - hier nicht näher ausgeführte - allgemeine Probleme von Kausalität und Mitverschulden betraf.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.