Dieser Fall ist in der täglichen Praxis überaus häufig anzutreffen, da er jede Art von Rechtsgeschäften betrifft, sei es der Abschluss eines Heim-, Miet- oder Kaufvertrags, sei es die Erteilung einer Vollmacht oder die Unterfertigung einer Pfandbestellungsurkunde, wenn bspw bei Gewährung einer Sozialhilfe dem Sozialhilfeträger eine Hypothek (Pfandrecht) im Grundbuch eingeräumt werden soll.