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Welche Aufgabenbereiche umfasst die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger?

Haftung, Kosten & QualitätFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2010/36ÖZPR 2010, 32 Heft 1 v. 1.1.2010

Erst seit 1. 7. 2007 gibt es das neue Rechtsinstitut der "Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger" (§§ 284b - 284e ABGB idF Art I Sachwalterrechts-Änderungsgesetz, BGBl I 2006/92). § 284b Abs 1 ABGB umschreibt deren Aufgabenkreis:.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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