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Was versteht man unter einer Freiheitsbeschränkung?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2010/26ÖZPR 2010, 25 Heft 1 v. 1.1.2010

Eine Freiheitsbeschränkung iSd § 3 Abs 1 HeimAufG liegt vor, wenn eine Ortsveränderung einer betreuten oder gepflegten Person gegen oder ohne ihren Willen mit physischen Mitteln, insbesondere durch mechanische, elektronische oder medikamentöse Maßnahmen, oder durch deren Androhung unterbunden

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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